Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbuler Konvention) wurde von Deutschland 2011 unterzeichnet. 

Es verpflichtet die Staaten u.a. auf Kooperation und Vernetzung staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen und auf umfassende Maßnahmen zum Abbau der Gewalt gegen Frauen. Die besondere Thematik Gewalt gegen Frauen erfordert  professionelle Ansätze und spezialisierte Unterstützungsangebote.

Die in diesem Film vorgestellten Hamburger Frauenfacheinrichtungen in freier Trägerschaft sind fester Bestandteil der Hamburger Hilfelandschaft für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen. Sie tragen einen wichtigen Teil zur Erfüllung der Istanbuler Konvention bei. Der Umfang der Ausstattung und die finanzielle Absicherung der Facheinrichtungen werden den Bedarfen einer Millionenmetropole nicht gerecht.

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